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Beitrag Weltwoche vom 17.9.2026

(Weltwoche vom 17.9.2026)





Real existierende Ungleichheit

Über Unterschiede, die ebensolche sein dürfen und jene, denen das im Lichte zeitgenössischer Moralpostulate verboten ist.

Daniel Sonder





Frauen und Männer sind nicht gleich, auch jenseits von Anatomie und Physiologie nicht. Kulturelle Prägungen unterschiedlicher Art bringen unterschiedliche Menschen hervor. Schön zu sein gemessen an den gängigen Standards, ist etwas anderes, als diesen überhaupt nicht zu entsprechen. Unterschiede gehören zur Welt, ja, sie sind konstitutiv für diese. Also gibt es sie – je nach Glaubenspräferenz – seit dem Urknall oder dem göttlichen Schöpfungsakt. Oder anders gesagt: Ohne Differenz keine Existenz. Aber das führte uns vom Thema weg.

Vielmehr geht es um den ideologisch motivierten Zugriff auf real existierende Unterschiede mit dem Ziel, diese aus der Welt zu schaffen. Um eine moralgetriebene Auflehnung gegen die Natur oder die Realität in ihrer, man mag es beklagen, unerschütterlichen Gegebenheit. Der mögliche Einwand, alles sei menschliches Konstrukt, führt sich selbst ad absurdum: Konstrukte setzen Konstrukteure voraus, die sich ihrerseits kaum als Konstrukte verstanden haben möchten. Kommt hinzu, dass das Zustandekommen übereinstimmender Urteile – man denke etwa an die Wissenschaft – kaum erklärbar wäre ohne objektive, unabhängig existierende Wirklichkeit mit der Funktion einer gemeinsamen Referenz.

Schreckensbegriff Diskriminierung

Wer also auf Gleichheit beharrt, um Gleichwertigkeit zu reklamieren, sieht die real existierende Ungleichheit als unvereinbar mit Gleichwertigkeit und gibt sich gerade dadurch als Sexist, Rassistin und dergleichen zu erkennen. Den Charakter eines moralischen Statements erhält die Forderung nach Gleichwertigkeit erst dann, wenn sie in Anerkennung der worin auch immer auszumachenden sachlichen Verschiedenartigkeit der jeweiligen Individuen oder Gruppierungen besteht.

Dieses Statement wiederum findet seine Grundlage im Konzept der Menschenwürde und den damit einhergehenden Menschenrechten. Im Menschsein per se ist eine abstrakte Gleichheit gegeben, in der die nicht minder abstrakte, uns alle verbindende Gleichwertigkeit Begründung und Rückhalt findet. Über diese eine elementare Gleichheit hinaus indes ist die Menschheit eine Veranstaltung geradezu gigantischer Unterschiede. Zu behaupten, alle Menschen seien über ihr schieres Menschsein hinaus gleich, ist Unsinn.

Die Absage an eine gutmenschlich verklärende Sicht sollte indes nicht bloss mit Blick auf Gleichheit, sondern auch bezüglich Fragen der Gleichwertigkeit vollzogen werden, sofern die Legitimation Letzterer sich nicht unmittelbar aus den Menschenrechten ergibt. Hier droht auf der einen Seite ein irrationales Beharren auf einer nicht begründbaren Gleichwertigkeit und auf der anderen Seite eine jede Fairness missachtende Ungleichbehandlung, also Diskriminierung.

Dieser in Gerechtigkeitsdebatten häufig missbräuchlich verwendete Schreckensbegriff in sinnvoller Fassung:

1. Das Diskriminierungsmerkmal muss unentrinnbar oder wenigstens schwer entrinnbar sein.

2. Zwischen dem Diskriminierungs- und dem relevanten

Qualifikationsmerkmal darf kein Zusammenhang bestehen. So läge etwa unzweifelhaft eine Diskriminierung vor, wenn einer Frau ihres beträchtlichen Übergewichts wegen eine Anstellung als Buchhalterin verweigert würde. Sähe sich dieselbe Frau jedoch konfrontiert mit der Nichtaufnahme in ein Förderprogramm für Elite-Hochspringerinnen, liesse sich darin nur schwerlich Vorwerfbares erblicken.

In solchen Fällen ist die Rede von fehlender Gleichwertigkeit im Sinne einer unterschiedlich ausgeprägten Wettbewerbsfähigkeit fraglos gerechtfertigt. Es gilt also klar zu trennen zwischen Unterschieden, die in den jeweiligen Kontexten Unterschiede machen und solchen, die ebendies nicht tun. Bleibt schliesslich die Frage, wie echter Diskriminierung im ausgeführten Sinn zu begegnen ist: rigorose regulative Massnahmen bis hin zur Einführung von Straftatbeständen versus die Hochhaltung von individueller Eigenverantwortung und Selbstermächtigung.

Immerhin besteht das Risiko, dass institutionalisierte, sich auf potenzielle Diskriminierungsmerkmale berufende Schutz- und Hilfsangebote eine Schutz- und Hilfsbedürftigkeit suggerieren, die die Betreffenden selbst gar nicht empfinden. So distanzieren sich etwa viele Frauen dezidiert von Frauen-Selbsthilfegruppen, weil sie den Herausforderungen in der Welt eigenständig und selbstermächtigt zu begegnen gedenken. Und dann gibt es da noch jenen Mann dunkler Hautfarbe, der Wortverbote für kontraproduktiv hält: «Ich stehe nicht unter Artenschutz.» Wenn ihm das N- Wort entgegengeschleudert wird, kontert er souverän.

Zu kränken und gekränkt zu werden, ist nicht schön, aber menschlich. Immerhin liegt in der Konfrontation mit Kritik ja auch die Chance zur (Selbst-)Erkenntnis – und das sagt ein alter weisser Cis-Mann, der manch damit einhergehende Unbill mit weitschweifenden Betrachtungen zu kompensieren pflegt.



Von Daniel Sonder ist unlängst das Buch «Flüchtige Untersuchungen. Eine Aufführung haltlosen Denkens in 365 Akten» in der edition zi.sar erschienen.

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