(Weltwoche vom 17.9.2026)
Real existierende Ungleichheit
Über Unterschiede, die ebensolche sein dürfen und jene, denen das im Lichte zeitgenössischer Moralpostulate verboten ist.
Daniel Sonder
Frauen und Männer sind nicht gleich, auch jenseits von Anatomie und
Physiologie nicht. Kulturelle Prägungen unterschiedlicher Art bringen
unterschiedliche Menschen hervor. Schön zu sein gemessen an den gängigen
Standards, ist etwas anderes, als diesen überhaupt nicht zu entsprechen.
Unterschiede gehören zur Welt, ja, sie sind konstitutiv für diese. Also gibt es
sie – je nach Glaubenspräferenz – seit dem Urknall oder dem göttlichen
Schöpfungsakt. Oder anders gesagt: Ohne Differenz keine Existenz. Aber das
führte uns vom Thema weg.
Vielmehr geht es um den ideologisch motivierten Zugriff auf real
existierende Unterschiede mit dem Ziel, diese aus der Welt zu schaffen. Um
eine moralgetriebene Auflehnung gegen die Natur oder die Realität in ihrer,
man mag es beklagen, unerschütterlichen Gegebenheit. Der mögliche
Einwand, alles sei menschliches Konstrukt, führt sich selbst ad absurdum:
Konstrukte setzen Konstrukteure voraus, die sich ihrerseits kaum als
Konstrukte verstanden haben möchten. Kommt hinzu, dass das
Zustandekommen übereinstimmender Urteile – man denke etwa an die
Wissenschaft – kaum erklärbar wäre ohne objektive, unabhängig existierende
Wirklichkeit mit der Funktion einer gemeinsamen Referenz.
Schreckensbegriff Diskriminierung
Wer also auf Gleichheit beharrt, um Gleichwertigkeit zu reklamieren, sieht
die real existierende Ungleichheit als unvereinbar mit Gleichwertigkeit und
gibt sich gerade dadurch als Sexist, Rassistin und dergleichen zu erkennen.
Den Charakter eines moralischen Statements erhält die Forderung nach
Gleichwertigkeit erst dann, wenn sie in Anerkennung der worin auch immer
auszumachenden sachlichen Verschiedenartigkeit der jeweiligen Individuen
oder Gruppierungen besteht.
Dieses Statement wiederum findet seine Grundlage im Konzept der
Menschenwürde und den damit einhergehenden Menschenrechten. Im
Menschsein per se ist eine abstrakte Gleichheit gegeben, in der die nicht
minder abstrakte, uns alle verbindende Gleichwertigkeit Begründung und
Rückhalt findet. Über diese eine elementare Gleichheit hinaus indes ist die
Menschheit eine Veranstaltung geradezu gigantischer Unterschiede. Zu
behaupten, alle Menschen seien über ihr schieres Menschsein hinaus gleich,
ist Unsinn.
Die Absage an eine gutmenschlich verklärende Sicht sollte indes nicht bloss
mit Blick auf Gleichheit, sondern auch bezüglich Fragen der Gleichwertigkeit
vollzogen werden, sofern die Legitimation Letzterer sich nicht unmittelbar
aus den Menschenrechten ergibt. Hier droht auf der einen Seite ein
irrationales Beharren auf einer nicht begründbaren Gleichwertigkeit und auf
der anderen Seite eine jede Fairness missachtende Ungleichbehandlung, also
Diskriminierung.
Dieser in Gerechtigkeitsdebatten häufig missbräuchlich verwendete
Schreckensbegriff in sinnvoller Fassung:
1. Das Diskriminierungsmerkmal muss unentrinnbar oder wenigstens schwer
entrinnbar sein.
2. Zwischen dem Diskriminierungs- und dem relevanten
Qualifikationsmerkmal darf kein Zusammenhang bestehen.
So läge etwa unzweifelhaft eine Diskriminierung vor, wenn einer Frau ihres
beträchtlichen Übergewichts wegen eine Anstellung als Buchhalterin
verweigert würde. Sähe sich dieselbe Frau jedoch konfrontiert mit der
Nichtaufnahme in ein Förderprogramm für Elite-Hochspringerinnen, liesse
sich darin nur schwerlich Vorwerfbares erblicken.
In solchen Fällen ist die Rede von fehlender Gleichwertigkeit im Sinne einer
unterschiedlich ausgeprägten Wettbewerbsfähigkeit fraglos gerechtfertigt.
Es gilt also klar zu trennen zwischen Unterschieden, die in den jeweiligen
Kontexten Unterschiede machen und solchen, die ebendies nicht tun. Bleibt
schliesslich die Frage, wie echter Diskriminierung im ausgeführten Sinn zu
begegnen ist: rigorose regulative Massnahmen bis hin zur Einführung von
Straftatbeständen versus die Hochhaltung von individueller
Eigenverantwortung und Selbstermächtigung.
Immerhin besteht das Risiko, dass institutionalisierte, sich auf potenzielle
Diskriminierungsmerkmale berufende Schutz- und Hilfsangebote eine
Schutz- und Hilfsbedürftigkeit suggerieren, die die Betreffenden selbst gar
nicht empfinden. So distanzieren sich etwa viele Frauen dezidiert von
Frauen-Selbsthilfegruppen, weil sie den Herausforderungen in der Welt
eigenständig und selbstermächtigt zu begegnen gedenken. Und dann gibt es
da noch jenen Mann dunkler Hautfarbe, der Wortverbote für
kontraproduktiv hält: «Ich stehe nicht unter Artenschutz.» Wenn ihm das N-
Wort entgegengeschleudert wird, kontert er souverän.
Zu kränken und gekränkt zu werden, ist nicht schön, aber menschlich.
Immerhin liegt in der Konfrontation mit Kritik ja auch die Chance zur
(Selbst-)Erkenntnis – und das sagt ein alter weisser Cis-Mann, der manch
damit einhergehende Unbill mit weitschweifenden Betrachtungen zu
kompensieren pflegt.
Von Daniel Sonder ist unlängst das Buch «Flüchtige Untersuchungen. Eine
Aufführung haltlosen Denkens in 365 Akten» in der edition zi.sar erschienen.
Real existierende Ungleichheit https://weltwoche.ch/story/real-existierende-ungleichheit/
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