Woke-Ideologie: Eine kritische Betrachtung

Kernstück der Woke-Ideologie ist der Minderheitenschutz. Im Grundsatz ein Anliegen, das weithin konsensfähig sein dürfte und im Einklang steht mit dem allgemein geteilten Gerechtigkeitsempfinden. Natürlich, weshalb sollten denn Interessen und Bedürfnisse keine Berücksichtigung erfahren, einzig weil sie bloss für wenige Menschen von Relevanz sind – es leuchtet nicht ein.

Schwierigkeiten entstehen erst dann, wenn die Tendenz ins Spiel kommt, diese Interessen und Bedürfnisse eben gerade dadurch, dass sie Minderheiten zugehören, für absolut zu nehmen. Und genau das ist in der Woke-Ideologie der Fall, ausgeprägt und unhinterfragt. Für absolut nehme, bedeutet dabei, den folgenden für eine gesamtgesellschaftlich verträgliche Lösung erforderlichen Fragen keinen Raum zu geben:

• Können die zur Diskussion stehenden Interessen/Bedürfnisse im Lichte der Grundlagen allgemeiner Rationalität (Common Sense) als legitim gelten?

• Stehen allfällige sich durch den Schutz der fraglichen Interessen/Bedürfnisse ergebende Nachteile für die Mehrheit in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen für die Minderheit?

Oder um es etwas salopper und griffiger zu formuliere, es muss die Frage gestellt werden: Liegt es an der Mehrheit oder der Minderheit, sich anzupassen?

Diese Punkte sind fallweise zu klären und entsprechend ist den Anliegen der Minderheit zu genügen oder eben nicht. Sie im Sinne des woken Denkens a priori als legitim sowie verhältnismässig zu erachten und damit als nicht verhandelbar ist nicht bloss ungerecht, sondern mit Blick auf das Gemeinwohl ebenso unklug.

Als resultierende Perspektive ergibt sich damit: Ob eine Minderheit Anspruch auf Schutz hat oder nicht, entscheiden nicht allein deren Mitglieder. Nicht jedes menschliche Leiden, welcher Form auch immer, verpflichtet die Mehrheit zu regulativen Maßnahmen, die geeignet sind, das Leiden zu eliminieren oder doch wenigstens zu reduzieren. Erweist sich das Leiden auch unter Anerkennung seiner Existenz im Lichte allgemein akzeptierter Rationalität als nicht nachvollziehbar, besteht kein legitimer Anspruch auf regulative Schutzmaßnahmen. Vielmehr ist in diesem Falle von einem Problem der betroffenen Individuen auszugehen, dessen Lösung nicht auf strukturell-gesellschaftlicher Ebene anzugehen ist

Etwa: Triggert der Anblick von roten Haaren Panikattacken bei mir, setzt mich das nicht ins Recht, ein Gesetz einzufordern, dass alle solcherart mich leiden lassenden Menschen verpflichtet, ihr Haar zu färben.

Oder: Ich leide an einer Lichtallergie. Also gehöre ich einer unverschuldet benachteiligten Minderheit an. Solche Minderheiten sind zu schützen und ihre Benachteiligungen gehören aus der Welt geschafft. Es folgt: Die Sonne ist zu verdunkeln. Ist diese Argumentation schlüssig und ihr damit Folge zu leisten?

Oder: Ich identifiziere mich als Gott. Damit gehöre ich einer Minderheit mit besonderen Bedürfnissen an. Eines davon besteht etwa darin, dass alle Menschen, die mir begegnen, auf die Knie sinken und meine Füsse küssen. Kraft meiner selbstbestimmten Identifikation habe ich den Anspruch, dass diesem Bedürfnis Genüge getan wird. Wirklich?